Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§1.

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Plattform BauBridge im Zusammenhang mit der Organisation und Begleitung von Bau- und Renovierungsprojekten.
  2. BauBridge erbringt ausschließlich Vermittlungs-, Organisations- und Koordinationsleistungen und ist kein Bauunternehmen.
  3. Vertragsverhältnisse über Bau- oder Renovierungsleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und der beauftragten Fachkraft zustande.
  4. BauBridge wird nicht Vertragspartei eines Bauvertrages und übernimmt keine Verpflichtungen hinsichtlich Ausführung, Vergütung, Fristen oder Erfolg der Bauleistungen.
§2.

Leistungen und Rolle von BauBridge

  1. BauBridge erbringt ausschließlich organisatorische und vermittelnde Leistungen, insbesondere:
    1. Strukturierung des Projekts,
    2. Abstimmung und Dokumentation von Projektetappen,
    3. Koordination der Kommunikation zwischen den Parteien.
  2. BauBridge:
    1. nimmt keine Zahlungen für Bauleistungen entgegen,
    2. verwahrt oder verwaltet keine Gelder,
    3. tritt nicht als Zahlungsdienstleister auf,
    4. übernimmt keine Schieds-, Kontroll- oder Entscheidungsfunktion.
  3. Sämtliche Zahlungen für Bauleistungen erfolgen ausschließlich direkt zwischen Auftraggeber und Fachkraft.
  4. BauBridge kann für Kommunikationszwecke neutrale Funktionsbezeichnungen wie „Technischer Koordinator“ oder „Projektmanager von BauBridge“ verwenden. Hieraus ergibt sich keine technische, rechtliche oder wirtschaftliche Verantwortung für Bauleistungen.
§3.

Vertragsschluss und Zustimmung

  1. Mit der Übermittlung einer Anfrage, der Bestätigung einer Projektetappe oder der Inanspruchnahme von Leistungen von BauBridge erklären Auftraggeber und Fachkräfte ihr Einverständnis mit diesen AGB.
  2. Diese AGB sind jederzeit auf der Website von BauBridge abrufbar.
  3. Individuelle Projektbedingungen, insbesondere Vergütungen, Provisionen und Zusatzleistungen, werden ausschließlich in einem gesonderten Angebot in Textform (§ 126b BGB) festgehalten.
§4.

Projektstruktur und Etappen

  1. Projekte können in einzelne Etappen (Milestones) unterteilt werden, insbesondere nach zeitlichen, zonalen oder technischen Kriterien.
  2. Die Etappenstruktur wird vor Beginn der Arbeiten zwischen Auftraggeber und Fachkraft vereinbart und durch BauBridge dokumentiert.
  3. Änderungen der Etappen bedürfen des Einvernehmens zwischen Auftraggeber und Fachkraft und werden über BauBridge festgehalten.
§5.

Aktivierung einer Etappe

  1. Eine Etappe gilt als aktiviert, wenn:
    1. Leistungsumfang und Vergütung vereinbart sind,
    2. der Auftraggeber seine Zustimmung in Textform erteilt hat,
    3. die Fachkraft zur Aufnahme der Arbeiten berechtigt ist.
  2. Mit der Aktivierung einer Etappe gelten die Leistungen von BauBridge für diese Etappe als erbracht.
  3. Verzögert der Auftraggeber die Aktivierung einer vereinbarten Etappe ohne sachlichen Grund, ist BauBridge berechtigt, die Organisation dieser Etappe einzustellen und die Fachkraft von weiteren Verpflichtungen freizustellen.
§6.

Vergütung von BauBridge

  1. BauBridge erhält für ihre organisatorischen und vermittelnden Leistungen eine gesonderte Vergütung.
  2. Diese Vergütung:
    1. ist kein Bestandteil der Bauleistung,
    2. entsteht mit Aktivierung der jeweiligen Etappe,
    3. ist nach Aktivierung nicht erstattungsfähig.
  3. Die Vergütung kann vom Auftraggeber, von der Fachkraft oder von beiden Parteien erhoben werden.
  4. Die Höhe der Vergütung wird individuell vereinbart und im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
  5. Die Zahlung der Vergütung hat innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Aktivierung der Etappe zu erfolgen.
  6. Die Fachkraft verpflichtet sich, die Vergütung von BauBridge bei ihrer Kalkulation zu berücksichtigen.
§7.

Zahlungen für Bauleistungen

  1. Zahlungen für Bau- oder Renovierungsleistungen erfolgen ausschließlich direkt zwischen Auftraggeber und Fachkraft.
  2. BauBridge übernimmt keine Kontrolle, Garantie oder Haftung für Zahlungsflüsse.
  3. Bei Zahlungsstörungen ist BauBridge berechtigt, ihre Projektbegleitung jederzeit auszusetzen oder zu beenden.
§8.

Abnahme von Etappen (48-Stunden-Regel)

  1. Nach Abschluss einer Etappe stellt die Fachkraft einen Leistungsbericht (Beschreibung sowie Foto- und/oder Videodokumentation) zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber hat 48 Stunden (werktags Montag bis Freitag, 08:00-17:00 Uhr, gesetzliche Feiertage am Sitz von BauBridge ausgenommen), um:
    1. die Etappe abzunehmen oder
    2. konkrete Mängel zu benennen.
  3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Etappe als abgenommen.
  4. Rückmeldungen ohne konkrete Mängel gelten als nicht erfolgt.
  5. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Ablehnung der gesamten Etappe.
  6. Der Auftraggeber ist lediglich zur Zurückbehaltung eines verhältnismäßigen Teils der Vergütung berechtigt.
§9.

Ausgangszustand und verdeckte Mängel

  1. Der Ausgangszustand des Objekts vor Beginn der Arbeiten gilt als maßgeblich.
  2. Die Fachkraft haftet ausschließlich für Leistungen innerhalb der vereinbarten Etappen.
  3. Bereits vorhandene oder verdeckte Mängel stellen keinen Leistungsfehler dar.
  4. Solche Umstände können eine Anpassung des Leistungsumfangs oder der Vergütung erforderlich machen.
§10.

Zusatzleistungen

  1. Zusatzleistungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung und der Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
  2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
  3. Zusatzleistungen können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
§11.

Mitwirkungspflichten und Zugang zum Objekt

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fachkraft rechtzeitig Zugang zum Objekt zu gewähren.
  2. Kurzfristige Zugangshindernisse führen zu einer angemessenen Verschiebung der Ausführungszeiten.
  3. Wird der Zugang länger als 48 Stunden ohne sachlichen Grund verweigert oder wiederholt behindert, liegt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor.
  4. In diesem Fall ist BauBridge berechtigt, die Projektbegleitung auszusetzen oder die Organisation weiterer Etappen zu beenden.
  5. Der Auftraggeber verliert in diesem Fall das Recht, den Umfang der ausgeführten Arbeiten im Rahmen der betroffenen Etappe zu bestimmen oder zu bestreiten.
  6. Der Auftraggeber kann sich nicht auf eine angebliche Unvollständigkeit der Etappe berufen, wenn deren Abschluss ausschließlich durch sein Verhalten verhindert wurde.
§12.

Abbruch der Arbeiten durch die Fachkraft

  1. Bricht eine Fachkraft die Arbeiten eigenmächtig ab oder ist nicht erreichbar, gilt die betreffende Etappe als nicht abgeschlossen.
  2. Nicht abgeschlossene Etappen sind nicht abnahmefähig und nicht zu vergüten.
  3. BauBridge ist nicht verpflichtet, einen Ersatz zu stellen, kann jedoch nach eigenem Ermessen eine alternative Fachkraft vorschlagen.
  4. Eine Haftung von BauBridge für hieraus resultierende Folgen ist ausgeschlossen.
§13.

Technischer Berater

  1. BauBridge kann zusätzliche Leistungen eines technischen Beraters oder Architekten anbieten.
  2. Diese Leistungen stellen eigenständige Dienstleistungen von BauBridge dar und sind gesondert zu vergüten.
  3. BauBridge haftet ausschließlich für die organisatorische Bereitstellung dieser Leistungen.
  4. Eine Überwachung, Abnahme oder technische Bewertung von Bauleistungen ist hiermit nicht verbunden.
§14.

Projektbeendigung

  1. Die Abnahme einer Etappe ist endgültig.
  2. Subjektive Unzufriedenheit begründet kein Rücktrittsrecht.
  3. Der Auftraggeber kann das Projekt ausschließlich hinsichtlich zukünftiger Etappen beenden.
  4. Vergütungen von BauBridge sind nicht erstattungsfähig.
§15.

Haftungsbeschränkung

  1. BauBridge haftet nicht für:
    1. Ausführungsfristen,
    2. Qualität der Bauleistungen,
    3. finanzielle Streitigkeiten,
    4. Schäden des Auftraggebers,
    5. Handlungen oder Unterlassungen der Fachkräfte.
  2. Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§16.

Anwendbares Recht und Sprache

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von BauBridge.
  3. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.
  4. Übersetzungen dienen lediglich der Information.